Die Kosten für den Rehabilitationssport werden ganz oder teilweise von den Krankenkassen übernommen. Rehabilitationssport kann von jedem Arzt verordnet werden und belastet sein Heilmittelbudget nicht.
Sowohl Behinderten, chronisch Kranken wie auch rehabilitierten und gesunden Bürgern wird die Möglichkeit eröffnet, mit wachsender Eigenverantwortung Rehabilitationsport und Funktionstraining gemäß § 43 Satz 1 Nr. 1 SGB V in Anspruch zu nehmen. Dies schafft eine Basis um die individuelle Lebensqualität zu erhalten oder zu steigern.