Förderung Reha-Sport durch die Krankenkasse

Die Kosten für den Rehabilitationssport werden ganz oder teilweise von den Krankenkassen übernommen. Rehabilitationssport kann von jedem Arzt verordnet werden und belastet sein Heilmittelbudget nicht.

Sowohl Behinderten, chronisch Kranken wie auch rehabilitierten und gesunden Bürgern wird die Möglichkeit eröffnet, mit wachsender Eigenverantwortung Rehabilitationsport und Funktionstraining gemäß § 43 Satz 1 Nr. 1 SGB V in Anspruch zu nehmen. Dies schafft eine Basis um die individuelle Lebensqualität zu erhalten oder zu steigern.

Wie stelle ich einen Antrag bei der KK zur Förderung von Rehabilitationssport

Ihr Haus- oder Facharzt hat in der Regel eine ausreichende Anzahl von Anträgen zur Förderung des Rehabilitationssports in seiner Praxis. Ansonsten erhalten Sie die Anträge auch bei uns. Die Anträge werden mit Angaben zur Person, Diagnose, Dauer der Rehabilitationsmaßnahme und Anzahl der Trainingseinheiten ausgefüllt. Anschließend lassen Sie diesen Antrag von Ihrer Krankenkasse abstempeln.

Selbstverständlich stehen allen Mitgliedern die Leistungen des Gesundheitssportvereins Mainz e.V. zur Verfügung.

Für weitere individuelle Informationen und Fragen steht Ihnen unser Team unter der Tel. 0 6131 – 21 70 84 8 oder info(at)gesundheitssportverein-mainz.de gerne zur Verfügung