Förderung Präventionssport durch die Krankenkasse

Seit der Gesundheitsreform 2000 können Krankenkassen nach § 20 SGB V wieder die Kosten für Kurse zur Gesundheitsförderung übernehmen. Der Gesetzgeber hat an die Durchführung solcher Kurse hohe Qualitätsanforderungen gestellt. Diese werden vom Gesundheitssportverein Mainz e.V.  erfüllt. Aus diesem Grund können Sie für die meißten unserer Präventionskurse die Erstattung der Kosten bei den Krankenkassen beantragen.

Bitte klären Sie im Vorfeld ob Ihre Krankenkasse unsere Kurse unterstützt. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen Großteil der Kursgebühren wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Kurse erfüllen die Voraussetzung für eine Anerkennung durch die Krankenkassen
  • Der Teilnehmer kann eine regelmäßige Teilnahme (80%) belegen

Wie beantrage ich die Förderung von Präventionssport bei der Krankenkasse?

Bei den Krankenkassen gibt es unterschiedliche Regelungen welche Präventionskurse gefördert werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse über Fördermöglichkeiten für den von Ihnen gewünschten Kurs erkundigen.

Bei der Kursanmeldung müssen Sie die Kursgebühr zunächst privat bezahlen. Den Antrag auf Rückerstattung der Kosten stellen Sie nach Beendigung des Kurses, indem Sie bei Ihrer Krankenkasse die Teilnahmebescheinigung, die sie bei regelmäßiger Teilnahme von uns erhalten, einreichen.

Die Krankenkasse kann dann bis zu 80% der Kursgebühr zurückerstatten.

Selbstverständlich stehen allen Patienten die Leistungen des Gesundheitssportvereins Mainz e.V. auch dann offen, wenn eine Förderung durch die Krankenkassen nicht möglich ist.

Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen unser Team unter Tel. 0 6131 – 21 70 84 8 oder info(at)gesundheitssportverein-mainz.de gerne zur Verfügung.