Seit der Gesundheitsreform 2000 können Krankenkassen nach § 20 SGB V wieder die Kosten für Kurse zur Gesundheitsförderung übernehmen. Der Gesetzgeber hat an die Durchführung solcher Kurse hohe Qualitätsanforderungen gestellt. Diese werden vom Gesundheitssportverein Mainz e.V. erfüllt. Aus diesem Grund können Sie für die meißten unserer Präventionskurse die Erstattung der Kosten bei den Krankenkassen beantragen.
Bitte klären Sie im Vorfeld ob Ihre Krankenkasse unsere Kurse unterstützt. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen Großteil der Kursgebühren wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Kurse erfüllen die Voraussetzung für eine Anerkennung durch die Krankenkassen
- Der Teilnehmer kann eine regelmäßige Teilnahme (80%) belegen